AUFPASSEN !!! Alle Kunden die bei uns eine Anlage bestellen erhalten ein Angebot von -50% über Mapping Softwareoptimierung mit Ihrem Motorrad in Kombination mit Penzl Auspuffanlage. Einfan anrufen und informieren bei uns direkt.
PENZL ANLAGEN MIT EG-Betriebserlaubnis
BEACHTEN: Mechanische Steuerungen können bis 2016 verwendet werden. Ab 2017 nur Elektronisch steuerbar.
Alle Kombinationen und Varianten Mechanische
Anlagen können Sie hier finden. "KATALOG LINK"
Alle Kombinationen und Varianten V2 Elektronische
Anlagen können Sie hier finden. "KATALOG LINK"
PM MECHANISCHE AUSPUFFANLAGE
Manuell verstellbare PM-Auspuffanlagen mit regelbarem Soundventil und EG-BE!*
Erhältlich für alle Fahrzeuge bis einschließlich Bj. 2016 EURO3
Auspuffanlagen der PM-Reihe erzeugen durch das seilzugverstellbare Abgasventil unseren unverwechselbaren Penzl Sound.
Angenehmer Sound mit ultratiefem Bass, auch bei geschlossenem Ventil.
· patentiertes Mehrwegesystem minimiert Abgasrückstau bei geschlossenem Soundventil. Kein Zwang bei längeren Fahrten “offen” und somit illegal zu fahren!
· kein dB-Killer notwendig
· echtes Slip-on System auf die originalen Krümmer
· tiefer Bass und unerreichter, satter V2-Klang
· durch modulare Bauweise in vielen optischen Varianten lieferbar
· „Made in Bavaria“, 100%ige Herstellung und Montage in Deutschland
· eintragungsfrei in der gesamten Europäischen Union!
· zugelassene Einzeltöpfe für Customizer verfügbar
· das original Harley-Davidson®-Soundmanagement (ab Bj. 2007) muss stillgelegt werden. Dies kann z.B. mit unserer SMS-Klemme erfolgen.
Stellhebel in schwarz
*Im Bereich der StVZO mit geschlossenem Soundventil zulässig. Mit offenen Soundventil im Bereich der StVZO nicht zulässig, da Lärmbeschränkungen überschritten werden.
Der Seilzug muss am Stellhebel voll funktionsfähig angeschlossen sein. Die Montage des Stellhebels am Lenker ist nicht erlaubt.
Lieferumfang PM Auspuff-Set – RETRO Line oder NEO-CLASSIC Line:
· 1 bzw. 2 Slip-on Endtöpfe zum Anschluss an die originalen Krümmer, mit regelbarem Soundventil*
· 1 bzw. 2 Anschlusskappen und Endkappen
· 1 bzw. 2 Katalysatoren ab Baujahr 2004 (Ausnahme: Kat-Sammler)
· 1 manueller Stellhebel mit Halter mit 1 bzw. 2 Seilzüge
· komplettes Anbaumaterial zum Anschluss an die originalen Auspuffkrümmer
· SMS-Klemme bei entsprechenden Modellen (orig. H.D.-Soundmanagement ab Bj. 2007 muss stillgelegt werden)
· Dokumente wie EG-BE-Karte zum Mitführen, Montageanleitung etc.
Alle Preise inkl. MwSt.
Wir führen zwei Produktlinien. Diese unterscheiden sich hauptsächlich in der Optik.
RETRO Line
- komplett aus hochwertigen Edelstahl (Ø80mm, Ø90mm und Ø100mm)
- überlappende Anschluss- und Endkappe aus vollem Alublock gefräst
- Aluminium als perfekter Wärmeleiter, die Hitzeabgabe wird dadurch verbessert
- mit ihrer überlappenden Optik besonders für individuelle Designs mit verschiedenen Beschichtungskombinationen einsetzbar
- im Zusammenspiel mit der Endkappe „Gun“ die kürzeste Anlage im Programm
NEO-Classic Line
- ebenfalls komplett aus hochwertigem Edelstahl (nur Ø80mm möglich)
- fließende Übergänge zwischen Hülle und Kappen
- wirkt wie aus einem Guss und bietet sich somit in komplett verchromt oder beschichtet an
- patentierte Anschlusskappen steigern die Hitzeabgabe und verbessern durch die kurze Bauweise die Resonanz
- alle Kappen werden aus einem vollen Edelstahlblock gefräst, dadurch ist höchste Qualität, ohne unschöne Schweißnähte, garantiert
Rechtlicher Hintergrund:
Das Fahren mit offenem Soundventil ist keine Manipulation der Auspuffanlage, da sie in ihrer Bauart mit verstellbarem Soundventil und angeschlossenem Seilzug nach 97/24 EC zugelassen ist. Somit erlischt die Betriebserlaubnis durch unsere Auspuffanlagen nicht!
Die Abgas- und Emmissionswerte ändern sich nicht.
Beim Fahren mit offenen Soundventil handelt es sich um einen Funktionsmissbrauch, der im Bereich der StVZO nicht erlaubt ist.
· eintragungsfrei in der gesamten Europäischen Union!
· auch für verschiedene Austauschmotoren**
*) Im Bereich der StVZO mit geschlossenem Soundventil zulässig.
Mit offenen Soundventil im Bereich der StVZO nicht zulässig, da Lärmbeschränkungen überschritten werden.
Der Seilzug muss am Stellhebel voll funktionsfähig angeschlossen sein. Die Montage des Stellhebels am Lenker ist nicht erlaubt.
**)erlaubt bei Verwendung für zugelassene Austauschmotoren in Verbindung mit allen originalen Bauteilen der kompletten Baugruppe des Antriebs (Getriebe, Übersetzungen, Felgengrößen, Luftfilter, Einspritzanlage oder Vergaser, elektronisches Motormanagement, Auspuffkrümmer) oder entsprechenden Austausch- oder Umbaumaßnahmen mit EG-BE oder TÜV-Zulassung, in der Zusammensetzung, die eine Zulassung im Bereich der StVZO oder eine EG-BE für das jeweilige Motorrad und Motor aufweist.
Garantie
Wir geben 4 Jahre Garantie ohne Aufpreis! Dafür ist nur eine nachweisliche Montage beim Händler nötig!
Garantiebedingungen
Die Firma Penzl-Bikes GmbH, Krankenhausgasse 30a, 94315 Straubing, gewährt für die Auspuffanlagen einschließlich der zugehörigen Elektronik und Steuerung die nachstehend bestimmten Garantien.
Diese Garantien gelten nur für fabrikneue Auspuffanlagen, die für den deutschen/europäischen Markt produziert wurden und von einem autorisierten Vertragshändler der Firma Penzl-Bikes GmbH verkauft und durch diesen auf Rechnung montiert worden sind. Dem Käufer stehen neben dieser Garantie bei Sachmängeln auch die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer zu. Diese werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die in den nachfolgenden Abschnitten genannten Teile oder Komponenten, die nachweislich einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen, werden kostenlos von der Firma Penzl-Bikes GmbH repariert oder ausgetauscht. Die Entscheidung darüber, ob eine Reparatur oder ein Austausch durchgeführt wird, fällt die Firma Penzl-Bikes GmbH in Abstimmung mit der Vertragswerkstatt.
Garantieleistungen
Penzl-Bikes GmbH gewährt für die über einen Vertragshändler gekaufte und durch diesen auf Rechnung montierte Auspuffanlage einschließlich der zugehörigen Elektronik und Steuerung eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit nach den folgenden Bestimmungen.
Maßstab für die Fehlerfreiheit ist dabei der Stand der Technik für vergleichbare Auspuffanlagen zum Zeitpunkt deren Auslieferung.
Zusätzlich leistet Penzl-Bikes GmbH für seine oben genannten Auspuffanlagen Garantie gegen Durchrostung, die ab Auslieferung an den Ersterwerber gilt. Penzl-Bikes GmbH garantiert, dass innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren ab Neuerwerb der Auspuffanlage keine Durchrostung der Auspuffanlage von Innen nach Außen auftritt.
Die allgemeine Garantie sowie die Durchrostungsgarantie gilt für einen Zeitraum für 48 Monaten. Im Rahmen dieser Garantie werden Material- oder Verarbeitungsfehler, die von Penzl-Bikes GmbH zu vertreten sind, durch Instandsetzung oder Austausch fehlerhafter Teile nach Maßgabe von Penzl-Bikes GmbH durch Penzl-Bikes GmbH selbst oder eine Vertragswerkstatt beseitigt. Nur ein autorisierter Vertragshändler ist zur Ausführung von Garantiearbeiten befugt. Die Nachbesserung erfolgt ohne Berechnung der Material- oder Lohnkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum der Penzl-Bikes GmbH.
Eine Leistungspflicht der Firma Penzl-Bikes GmbH aus dieser Garantieleistung besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind:
- der Mangel muss unverzüglich nach dessen Auftreten bei einer Werkstatt eines Vertragshändlers vorgeführt und bei der Penzl-Bikes GmbH schriftlich über den Vertragshändler angezeigt werden;
- die konkrete Beanstandung muss im Werkstattauftrag aufgenommen werden;
- der Werkstattauftrag muss vom Käufer/Kunden unterschrieben werden;
- die Auspuffanlage muss zuvor entsprechend der Betriebsanleitung durch einen Vertragshändler auf Rechnung eingebaut und danach entsprechend den Vorgaben von Penzl-Bikes GmbH gepflegt worden sein.
Eine Leistungspflicht von Penzl-Bikes GmbH besteht nicht, wenn bereits einer der folgenden Punkte für sich alleine zutrifft:
Siehe Pflegehinweise für eine Penzl-Bikes Auspuffanlage unter folgendem Link: DOWNLOAD
- Die Auspuffanlage wurde unsachgemäß behandelt und/oder in Gebrauch genommen
- Die Auspuffanlage wurde überbeansprucht
- Die Auspuffanlage sowie die Elektronik und Steuerung (Mapping) wurde nicht durch einen Vertragshändler eingebaut, umgebaut, modifiziert und/oder durch technische wie tatsächliche Eingriffe verändert
- Die Seilzüge der Auspuffanlage wurden bei der Montage falsch verlegt, zu kurz abgelängt oder fehlerhaft montiert
- Die Auspuffanlage weist Beschädigungen auf, verursacht durch Unfall, Steinschlag, Kratzer, Umwelteinflüsse, insbesondere Sturmschäden, Blitzschlag und Hagel, sowie chemische Einflüsse, insbesondere saurer Regen, chemischer Niederschlag, Kraftstoffe und sonstige Betriebsstoffe
- Die Auspuffanlage wurde falsch oder mangelhaft gepflegt, auch durch die Benutzung ungeeigneter Pflege-/Konservierungsmittel
- Die Auspuffanlage, die an Motorräder der Marke Harley Davidson® Fatbob®, Low Rider S® und Wide Glide® ab Bj. 2010 verbaut wurden, weist Vibrationsschäden auf
Von der Garantie grundsätzlich ausgeschlossen sind Hitzeverfärbungen auf der gesamten Auspuffanlage, da dies eine optische Reaktion und keinen Qualitäts- oder Sachmangel darstellt.
Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung oder Schadensersatz (bei Folgeschäden) stehen dem Käufer aus dieser Garantie gegen Penzl-Bikes GmbH nicht zu. Die gesetzlichen Rechte des Käufers gegen den Verkäufer bei Vorliegen von Sachmängeln bleiben hiervon unberührt.
Ansprüche aus dieser Garantie verjähren mit Ablauf der Garantiezeit. Für innerhalb der Garantie geltend gemachte bis zu deren Ablauf aber nicht beseitige Mängel gilt die Garantiezeit bis zur Beseitigung des Mangels, längstens bis 3 Monate seit dem Ablauf der Garantiezeit. Eine Verlängerung der Verjährung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.
News
Wichtiger Hinweis zur Zulässigkeit aller Penzl-Bikes Auspuffanlagen aufgrund der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 53 Ziffer 2
Siehe hierzu folgendes Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages DOWNLOAD
Sämtliche manuell und elektrisch steuerbaren Penzl Auspuffanlagen verfügen über eine gültige EU-Typengenehmigung und fallen daher nicht unter die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 53 Ziffer 2. Gemäß den Anforderungen des § 49 Abs. 2a StVZO dürfen Original- und Austauschschalldämpfer im Geltungsbereich der StVZO immer dann verwendet werden, wenn sie mit einem EWG-/EG-/EU-Genehmigungszeichen als EU-Typengenehmigung versehen sind. Das ist bei allen Penzl Auspuffanlagen der Fall.
Mit der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 53 Ziffer 2 sind ausschließlich nur Nachrüstungen mit einer veränderten Steuerung von Klappenschalldämpferanlagen oder serienmäßig verbauter Soundgeneratoren gemeint, die kein EWG-/EG-/EU-Genehmigungszeichen als EU-Typengenehmigung haben.